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Aufklärungspflicht

Pflicht des Versicherungsnehmers, den Versicherer über risikorelevante Umstände zu informieren.

Die Aufklärungspflicht verpflichtet Sie als Versicherungsnehmer, dem Versicherer alle für die Risikobewertung wesentlichen Umstände wahrheitsgemäß mitzuteilen. Das gilt beim Vertragsabschluss ebenso wie bei der Meldung und Aufklärung eines Schadens.

Warum das wichtig ist

Werden gefahrerhebliche Angaben verschwiegen oder falsch gemacht, kann der Versicherer seine Leistung kürzen, vom Vertrag zurücktreten oder die Deckung ganz verweigern. Besonders bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung drohen ernste Folgen. Vollständige und korrekte Angaben sind daher die Grundlage für verlässlichen Versicherungsschutz.

Für Ihre Absicherung

Als unabhängiger Versicherungsmakler unterstützen wir Sie dabei, die relevanten Angaben von Anfang an vollständig und korrekt zu machen, damit im Schadensfall keine vermeidbaren Konflikte entstehen. Wir erklären Ihnen verständlich, worauf es bei Antrag und Schadenmeldung ankommt, und begleiten Sie in der Kommunikation mit dem Versicherer.

Fragen zu diesem Thema?

Als unabhängiger Versicherungsmakler ordnen wir Begriffe wie diesen für Ihre persönliche oder betriebliche Situation ein, verständlich und ohne Verpflichtung.