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Invalidität

Dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung als Leistungsvoraussetzung in der Unfallversicherung.

Invalidität bezeichnet eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. In der privaten Unfallversicherung ist sie die zentrale Voraussetzung dafür, dass eine Leistung fällig wird.

Warum das wichtig ist

Der Grad der Invalidität wird häufig nach der sogenannten Gliedertaxe bemessen, die einzelnen Körperteilen und Sinnen feste Prozentsätze zuordnet. Aus diesem Grad und der vereinbarten Versicherungssumme ergibt sich die Höhe der Leistung. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Folgen, kann eine solche Zahlung helfen, Umbauten, Hilfsmittel oder Einkommensverluste aufzufangen.

Für Ihre Absicherung

Als unabhängiger Versicherungsmakler achten wir beim Vergleich der Anbieter auf die Ausgestaltung der Gliedertaxe und mögliche Progressionen, die die Leistung bei schweren Folgen erhöhen. Für Privatkunden stimmen wir die Summen auf Ihre Lebenssituation ab und ordnen die Unfallversicherung sinnvoll neben Absicherungen wie der Berufsunfähigkeit ein.

Fragen zu diesem Thema?

Als unabhängiger Versicherungsmakler ordnen wir Begriffe wie diesen für Ihre persönliche oder betriebliche Situation ein, verständlich und ohne Verpflichtung.