Regressanspruch
Recht des Versicherers, nach einer Schadensregulierung den Schadensverursacher in Anspruch zu nehmen.
Ein Regressanspruch entsteht, wenn ein Versicherer einen Schaden zunächst gegenüber dem Geschädigten reguliert und die aufgewendeten Kosten anschließend vom eigentlichen Verursacher zurückfordert. Der Anspruch geht dabei vom Geschädigten auf den Versicherer über.
Warum das wichtig ist
Der Regress sorgt dafür, dass am Ende der Verursacher für einen Schaden aufkommt und nicht die Gemeinschaft der Versicherten. Für Versicherungsnehmer kann Regress auch zur Belastung werden, etwa wenn der eigene Versicherer nach grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzt oder zurückfordert. Wer einen Schaden verursacht, sollte daher wissen, wann ein Rückgriff droht.
Für Ihre Absicherung
Als unabhängiger Versicherungsmakler achten wir bei der Auswahl Ihrer Verträge auf Klauseln, die einen Regress gegen Sie einschränken, etwa einen Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit. Für Unternehmen und Privatkunden prüfen wir, dass Haftungsrisiken lückenlos gedeckt sind, und begleiten Sie, falls ein Versicherer Regress geltend macht.
Fragen zu diesem Thema?
Als unabhängiger Versicherungsmakler ordnen wir Begriffe wie diesen für Ihre persönliche oder betriebliche Situation ein, verständlich und ohne Verpflichtung.