Selbstbeteiligung (Selbstbehalt)
Vereinbarter Eigenanteil des Versicherungsnehmers an den Kosten eines Schadensfalls.
Die Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt, ist der Anteil an den Schadenkosten, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst trägt. Der Versicherer erstattet erst den darüber hinausgehenden Betrag.
Warum das wichtig ist
Ein Selbstbehalt senkt in der Regel den laufenden Beitrag, weil der Versicherer kleine Schäden nicht bearbeiten muss und der Versicherte einen Anreiz zur Vorsicht hat. Zu hoch angesetzt kann er im Ernstfall aber zur Belastung werden. Die richtige Höhe hängt davon ab, welchen Betrag Sie im Schadensfall problemlos selbst aufbringen können.
Für Ihre Absicherung
Als unabhängiger Versicherungsmakler wägen wir mit Ihnen ab, welche Selbstbeteiligung zu Ihrer finanziellen Situation passt und wo sich ein höherer Selbstbehalt durch einen geringeren Beitrag lohnt. Für Unternehmen und Privatkunden vergleichen wir die Angebote am Markt und stimmen den Eigenanteil auf Ihr Risiko ab.
Fragen zu diesem Thema?
Als unabhängiger Versicherungsmakler ordnen wir Begriffe wie diesen für Ihre persönliche oder betriebliche Situation ein, verständlich und ohne Verpflichtung.