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Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made)

Versicherungsprinzip, bei dem der Zeitpunkt der Anspruchserhebung für den Versicherungsschutz maßgeblich ist.

Beim Anspruchserhebungsprinzip kommt es für die Deckung darauf an, wann ein Anspruch gegen Sie geltend gemacht wird, nicht darauf, wann der zugrunde liegende Fehler verursacht wurde. Der Vertrag muss also in dem Moment bestehen, in dem der Geschädigte seine Forderung erhebt.

Warum das wichtig ist

Dieses Prinzip findet sich vor allem in Vermögensschaden- und Managerhaftpflichtverträgen. Es kann zu Deckungslücken führen, wenn ein Vertrag endet, der Anspruch aber erst später gestellt wird, oder wenn eine Pflichtverletzung vor Vertragsbeginn liegt. Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen sind daher entscheidende Bausteine.

Für Ihre Absicherung

Als unabhängiger Versicherungsmakler achten wir darauf, dass Rückwärts- und Nachhaftung in Ihrem Vertrag sinnvoll geregelt sind und keine Lücken beim Wechsel des Anbieters entstehen. Gerade für Freiberufler, beratende Berufe und Geschäftsführer prüfen wir die Bedingungen am Markt und stimmen den Schutz auf Ihre Tätigkeit ab.

Fragen zu diesem Thema?

Als unabhängiger Versicherungsmakler ordnen wir Begriffe wie diesen für Ihre persönliche oder betriebliche Situation ein, verständlich und ohne Verpflichtung.