Claims-made-Prinzip
Versicherungstechnisches Prinzip, bei dem die Schadensmeldung während der Vertragslaufzeit entscheidend ist.
Beim Claims-made-Prinzip ist nicht der Zeitpunkt der Schadenverursachung entscheidend, sondern der Moment, in dem der Anspruch geltend gemacht und der Schaden gemeldet wird. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Anspruchserhebung in die vereinbarte Vertragslaufzeit fällt.
Warum das wichtig ist
Das Prinzip kommt vor allem bei Vermögensschaden- und D&O-Versicherungen zum Einsatz. Es entstehen leicht Deckungslücken, wenn ein Vertrag endet, der Anspruch aber erst später erhoben wird. Deshalb sind Regelungen zu Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen wichtig, damit auch verzögert bekannt werdende Schäden abgesichert bleiben.
Für Ihre Absicherung
Als unabhängiger Versicherungsmakler prüfen wir für Sie, ob eine Police nach dem Claims-made-Prinzip oder dem Verstoßprinzip arbeitet, und achten auf ausreichende Rückwärts- und Nachhaftungszeiten. Gerade für Geschäftsführer, Freiberufler und beratende Berufe vergleichen wir die Bedingungen am Markt, damit beim Wechsel oder Auslaufen eines Vertrages keine Lücken entstehen.
Fragen zu diesem Thema?
Als unabhängiger Versicherungsmakler ordnen wir Begriffe wie diesen für Ihre persönliche oder betriebliche Situation ein, verständlich und ohne Verpflichtung.