Betriebsschließungs-Versicherung
Absicherung gegen finanzielle Folgen einer behördlich angeordneten Betriebsschließung.
Die Betriebsschließungs-Versicherung greift, wenn eine Behörde den Betrieb aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ganz oder teilweise schließt, etwa beim Auftreten meldepflichtiger Krankheitserreger. Sie ersetzt in diesem Fall entgangene Erträge und fortlaufende Kosten für die Dauer der Schließung.
Warum das wichtig ist
Betroffen sind vor allem Betriebe im Lebensmittel- und Gesundheitsbereich, etwa Gastronomie, Apotheken oder Arztpraxen. Eine behördliche Schließung trifft das Unternehmen unabhängig von einem Sachschaden und kann erhebliche Einnahmeausfälle verursachen. Welche Erreger und Anlässe versichert sind, hängt stark von den vereinbarten Bedingungen ab.
Für Ihre Absicherung
Als unabhängiger Versicherungsmakler prüfen wir für Ihren Betrieb, welche Krankheiten und Schließungsgründe in den Bedingungen eingeschlossen sind und wo Grenzen bestehen. Für Apotheken, Praxen und Betriebe der Lebensmittelbranche vergleichen wir die Angebote am Markt und verzahnen den Schutz mit der Betriebsunterbrechungs-Deckung.
Fragen zu diesem Thema?
Als unabhängiger Versicherungsmakler ordnen wir Begriffe wie diesen für Ihre persönliche oder betriebliche Situation ein, verständlich und ohne Verpflichtung.