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Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gesetzliche Grundlage für behördliche Betriebsschließungen, relevant für die Betriebsschließungs-Versicherung.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Vorbeugung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Deutschland. Es gibt den Behörden die rechtliche Grundlage, im Ernstfall Maßnahmen anzuordnen, bis hin zur vorübergehenden Schließung von Betrieben.

Warum das wichtig ist

Wird ein Betrieb aufgrund des IfSG behördlich geschlossen, entstehen fortlaufende Kosten und Ertragsausfälle, obwohl kein klassischer Sachschaden vorliegt. Für Betriebe mit Lebensmittel- oder Publikumsverkehr, aber auch für Apotheken und Praxen, kann eine solche Anordnung erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Der Bezug auf das IfSG ist deshalb in den Bedingungen der Betriebsschließungs-Versicherung ein zentraler Punkt.

Für Ihre Absicherung

Als unabhängiger Versicherungsmakler prüfen wir für Sie, welche Krankheiten und Erreger eine Betriebsschließungs-Versicherung konkret einschließt und wie sie auf das IfSG Bezug nimmt. Gerade für Apotheken und Unternehmen vergleichen wir die Klauseln am Markt, damit der Schutz im Fall einer behördlichen Anordnung greift.

Fragen zu diesem Thema?

Als unabhängiger Versicherungsmakler ordnen wir Begriffe wie diesen für Ihre persönliche oder betriebliche Situation ein, verständlich und ohne Verpflichtung.