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Neuwertentschädigung

Erstattung der Kosten für eine Neuanschaffung gleichwertiger Sachen im Schadensfall.

Bei der Neuwertentschädigung ersetzt der Versicherer die Kosten, die für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung einer gleichwertigen, neuen Sache anfallen. Maßgeblich ist also der Preis für einen entsprechenden Neukauf, nicht der durch Alter und Abnutzung geminderte Wert.

Warum das wichtig ist

Nach einem Brand oder Einbruch reicht der reine Zeitwert oft nicht aus, um Beschädigtes gleichwertig zu ersetzen. Ältere Möbel, Elektronik oder Betriebseinrichtung sind gebraucht wenig wert, in der Neuanschaffung aber teuer. Die Neuwertentschädigung schließt diese Differenz und stellt Sie finanziell so, als könnten Sie neu kaufen. Voraussetzung ist meist, dass die Versicherungssumme korrekt zum Neuwert bemessen ist, sonst droht Unterversicherung.

Für Ihre Absicherung

Als unabhängiger Versicherungsmakler achten wir bei Hausrat-, Gebäude- und Geschäftsversicherungen darauf, dass eine Neuwertdeckung vereinbart und die Versicherungssumme realistisch angesetzt ist. So vermeiden wir für Privatkunden wie für Unternehmen böse Überraschungen bei der Schadensregulierung.

Fragen zu diesem Thema?

Als unabhängiger Versicherungsmakler ordnen wir Begriffe wie diesen für Ihre persönliche oder betriebliche Situation ein, verständlich und ohne Verpflichtung.