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Sachschaden

Beschädigung oder Zerstörung materieller Güter als versicherter Schadensfall.

Ein Sachschaden bezeichnet die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust einer körperlichen Sache. Dazu zählen etwa ein beschädigtes Fahrzeug, ein zerstörtes Gebäude oder kaputtes Inventar. Der Begriff grenzt sich vom Personenschaden und vom reinen Vermögensschaden ab.

Warum das wichtig ist

Die Unterscheidung zwischen Sach-, Personen- und Vermögensschaden ist entscheidend, weil Versicherungen genau festlegen, welche Schadenart sie ersetzen. Wer einem anderen einen Sachschaden zufügt, haftet dafür oft unbegrenzt mit dem eigenen Vermögen. Für den Ersatz kommt es zudem darauf an, ob Neuwert oder Zeitwert erstattet wird.

Für Ihre Absicherung

Als unabhängiger Versicherungsmakler sorgen wir dafür, dass Sach-, Personen- und Vermögensschäden in Ihren Verträgen lückenlos abgedeckt sind, ob privat, im Unternehmen, in der Apotheke oder in der Galerie. Wir vergleichen die Entschädigungsregeln am Markt und unterstützen Sie im Schadensfall bei der Bewertung und Regulierung.

Fragen zu diesem Thema?

Als unabhängiger Versicherungsmakler ordnen wir Begriffe wie diesen für Ihre persönliche oder betriebliche Situation ein, verständlich und ohne Verpflichtung.