Personenschaden
Körperverletzung oder Tod einer Person als versicherter Schadensfall.
Ein Personenschaden liegt vor, wenn ein Mensch verletzt, in seiner Gesundheit geschädigt oder getötet wird. In der Haftpflichtversicherung ist das eine der drei zentralen Schadensarten neben Sach- und Vermögensschäden.
Warum das wichtig ist
Personenschäden können die höchsten Kosten aller Schadensarten verursachen. Heilbehandlung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und lebenslange Rentenzahlungen summieren sich schnell auf sehr große Beträge. Wer einen solchen Schaden verursacht, haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen. Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist deshalb gerade bei Personenschäden entscheidend, weil die vereinbarte Summe hier oft über die finanzielle Existenz entscheidet.
Für Ihre Absicherung
Als unabhängiger Versicherungsmakler achten wir bei Privat-, Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen auf angemessene Deckungssummen für Personenschäden. Für Privatkunden, Unternehmen und Ärzte prüfen wir, ob der Schutz auch bei schweren Verletzungen Dritter tragfähig bleibt, und schließen erkennbare Lücken.
Fragen zu diesem Thema?
Als unabhängiger Versicherungsmakler ordnen wir Begriffe wie diesen für Ihre persönliche oder betriebliche Situation ein, verständlich und ohne Verpflichtung.